Hausfrau mit schwerer Depression ist berufsunfähig
Auch die Haushaltsführung kann der versicherte Beruf sein. Eine Hausfrau mit schwerer Depression erhielt BU-Rente und Beitragsbefreiung.
BU-Urteile nach Thema
Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er in gesunden Tagen konkret ausgestaltet war. Diese Urteile zeigen, wie Gerichte den BU-Grad von 50 % ermitteln und welche Angaben Versicherte zu ihrer Tätigkeit machen müssen.
58 Entscheidungen, davon 11 vom Bundesgerichtshof · 25 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Auch die Haushaltsführung kann der versicherte Beruf sein. Eine Hausfrau mit schwerer Depression erhielt BU-Rente und Beitragsbefreiung.
Zahlt der BU-Versicherer im Verzug mehrere Renten auf einmal nach, muss er die dadurch höhere Einkommensteuer (Progressionsschaden) ersetzen.
Der Versicherer musste trotz Rücktritt und Anfechtung jahrelang BU-Rente zahlen; ab der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst endete der Anspruch.
Ist die Wartezeit als Aufschub des Versicherungsbeginns geregelt, muss der Versicherte beweisen, dass er erst danach erwerbsunfähig wurde.
Gerichte dürfen BU-Klagen nicht allein daran scheitern lassen, dass eine Beispielswoche nicht exakt bewiesen ist. Zeugenangaben zum Berufsbild zählen mit.
Wer länger als sechs Monate krankgeschrieben ist, muss an eine BU denken. Wird die 12-Monats-Frist verpasst, entfallen Leistungen für die Vergangenheit.
Berufsunfähig kann auch sein, wer nur unter Raubbau an der Gesundheit weiterarbeiten könnte. Gerichte dürfen solchen Vortrag nicht übergehen.
Eine Lehrerin mit CFS bekam ihre BU-Rente zugesprochen. Der Versicherer durfte ihr Berufsbild nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten.
Bei dieser Dienstunfähigkeitsklausel darf der Versicherer die Dienstunfähigkeit selbst prüfen. Wer die Untersuchung verweigert, bekommt vorerst nichts.
Ein selbständiger Versicherungsfachmann mit Depression erhielt BU-Rente und Beitragsbefreiung – allerdings nur bis Mai 2022.
Altenpflegerin mit Fußleiden erst ab Oktober 2020 berufsunfähig. Selbst geprüftes Berufsbild darf der Versicherer nicht mit Nichtwissen bestreiten.
Das Gericht sprach einer an CFS erkrankten Lehrerin nach gerichtlichem Gutachten BU-Rente, Beitragsrückzahlung und Überschussbeteiligung zu.
Der BGH stellt klar: Je nach Klausel beginnt die BU erst nach sechs Monaten. Das kann über eine erhöhte Rente aus einer Nachversicherung entscheiden.
Laut OLG Düsseldorf ersetzt eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit nicht die genaue Darlegung des Berufs und der gesundheitlichen Einschränkungen.
Der BGH: Gerichte dürfen die Darlegungslast nicht überspannen. Hängen Nebentätigkeiten von der Hauptarbeit ab, reicht dieser Vortrag zur BU aus.
Wer nur vorsorglich aus Angst vor einer Covid-19-Infektion nicht arbeitet, ist nicht berufsunfähig. Die BU ist keine Vorbeuge-Versicherung.
Eine Merchandiserin verlor ihre BU-Klage, weil sie ihre Tätigkeit nicht konkret genug beschrieb und 50 % Berufsunfähigkeit nicht bewiesen waren.
Drei Gutachter sahen bei einer Schauwerbegestalterin je nur geringe Einschränkungen. Auch prägende Tätigkeiten blieben möglich – Klage abgewiesen.
Eine Nebentätigkeit zählt nur zum versicherten Beruf, wenn sie schon der Lebensgrundlage dient. Pläne für einen Berufswechsel sind nicht versichert.
Ein chronisches Schmerzsyndrom ist eine versicherte Krankheit. Ein Kfz-Servicemitarbeiter erhielt BU-Rente, obwohl Schmerzen nicht messbar sind.
Bei Azubis bestimmt die Ausbildungsordnung das Berufsbild. Eine angehende Mechatronikerin mit Ehlers-Danlos-Syndrom erhält ihre BU-Rente.
Wer nur befürchtet, krank zu werden, ist nicht berufsunfähig. Die Krankheit muss objektiv nachgewiesen sein – bei MCS gelang das hier nicht.
Laut OLG Düsseldorf begründen episodische Migräneanfälle keine BU, wenn die Bedingungen ein ununterbrochenes Außerstandesein verlangen.
Auch nicht messbare Schmerzen können zur Berufsunfähigkeit führen, wenn ein Gutachter sie anhand von Befunden und Behandlungsverlauf für glaubhaft hält.
Kann eine Hauswirtschafterin den schweren Großeinkauf nicht mehr bewältigen, zählt nicht nur dessen Zeitanteil. Der BGH verwies den Fall zurück.
Der Versicherte war als Busfahrer berufsunfähig, konnte aber nicht beweisen, dass die BU erst nach Versicherungsbeginn eintrat. Klage abgewiesen.
Bestätigt der Versicherer die BU für einen Vertrag, gilt das nicht automatisch für andere. Die Klage scheiterte am fehlenden Vortrag.
Eine BU-Klausel, die statt des echten Berufs eine fiktive 90-%-Schreibtischtätigkeit versichert, ist intransparent und unwirksam.
Endet die Tätigkeit, auf die der Versicherer verwiesen hat, lebt die Leistungspflicht wieder auf, wenn der alte Beruf weiterhin nicht möglich ist.
Wird ein Beamter „mit Ablauf“ eines Monats in den Ruhestand versetzt, tritt der BU-Fall noch am letzten Tag dieses Monats ein.
Wer BU-Rente einklagt, muss seinen letzten Beruf detailliert beschreiben. Ein Anerkenntnis zu einem anderen Vertrag ersetzt das nicht.
Häufige Migräneattacken machten eine Dialyse-Krankenschwester berufsunfähig. Objektive Befunde sind für den Nachweis nicht zwingend erforderlich.
Prozesskostenhilfe für eine BU-Klage darf nicht an überzogenen Anforderungen an die Berufsbeschreibung scheitern. Rücktritt ist keine Ablehnung.
Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit pensioniert, muss der BU-Versicherer nach der Beamtenklausel ohne eigene Prüfung zahlen.
Wer sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % berufsunfähig war, gilt nach den Bedingungen als berufsunfähig – auch ohne Dauerprognose.
Bei der Beamtenklausel zählt der Wirkungszeitpunkt der Ruhestandsversetzung. Liegt er nach Ablauf der BUZ, besteht kein Anspruch.
Wer dem Versicherer trotz Aufforderung keine konkrete Beschreibung seines Berufs liefert, riskiert laut OLG Köln Leistungsfreiheit für diesen Zeitraum.
Das OLG hob ein klageabweisendes Urteil auf: Über Berufsbild und Erkrankungen eines Kfz-Meisters muss Beweis erhoben werden.
Wer trotz Mahnungen keine genaue Tätigkeitsbeschreibung und Arztberichte einreicht, verliert Ansprüche für diese Zeit wegen Mitwirkungspflichtverletzung.
Ein Kfz-Meister verlor, weil er weder seinen Arbeitsalltag noch die Folgen seiner Erkrankungen für den Beruf konkret darlegte.
Für eine BU-Klage reicht eine nachvollziehbare Beschreibung des Arbeitsalltags; bei Kleinbetrieben liegt eine zumutbare Umorganisation eher fern.
Belanglose, rasch abgeklungene Beschwerden müssen nicht angegeben werden. Der Vertrag besteht fort, eine Berufsunfähigkeit war aber nicht bewiesen.
Ein Schreinermeister erhält eine neue Chance: Das Landgericht hatte zu hohe Anforderungen an seine Berufsschilderung gestellt.
Ein Ladeninhaber mit Schulterbeschwerden ist nicht berufsunfähig, wenn er schwere Lasten und Überkopfarbeiten durch Umorganisation vermeiden kann.
Ein Baumeister verunglückte am ersten Tag einer neuen Stelle. Maßgeblich blieb seine frühere Geschäftsführertätigkeit, deren Bild er nicht belegen konnte.
Wer als Auszubildender versichert ist, wird nach der Ausbildung am angestrebten Beruf gemessen. Der Versicherer kann nicht auf die Ausbildung abstellen.
Wer BU geltend macht, muss seine letzte Tätigkeit konkret wie einen Stundenplan beschreiben. Pauschale Angaben zu Fahrzeiten reichen nicht.
War die Versicherte bei Eintritt der BU in Ausbildung, zählt bei der Nachprüfung der später ausgeübte Zielberuf. Einstellung unwirksam.
Ein vorgezogenes Gutachten zur BU ist unzulässig, wenn erst Zeugen das Berufsbild klären müssen – so bei einer Drogerie-Verkäuferin.
Ohne nachvollziehbare, widerspruchsfreie Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs lässt sich BU nicht feststellen. Ein Fahrlehrer scheiterte.
Maßgeblich ist der tatsächlich ausgeübte Beruf zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls – nicht eine erst geplante Vollzeittätigkeit.
Wer den Grad der Berufsunfähigkeit von 50 % nicht beweisen kann, verliert – auch bei Bandscheibenvorfällen und anerkannter Erwerbsunfähigkeitsrente.
Ein selbständiger Versicherungsmakler erhielt nach einem Unfall nur für ein Jahr eine Drittel-Rente, weil sein BU-Grad laut Gutachten danach sank.
Wer seinen Betrieb nur noch abwickelt, übt keinen neuen Beruf aus. Ein Fleischermeister mit Kniearthrose bekam die BU-Rente.
Wird ein Feuerwehrbeamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit pensioniert, gilt er nach der Beamtenklausel als berufsunfähig – ohne Verweisung.
Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beweist ohne Beamtenklausel keine BU. Teilzeitfähigkeit kann den Anspruch ausschließen.
Ein Gärtnermeister hatte seinen Betrieb umorganisiert und wurde später als Geschäftsführer abberufen. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht versichert.
Nach versäumter Klagefrist gilt die Ablehnung fort, solange sich der Gesundheitszustand nicht nachweislich verschlechtert hat.
Mehr dazu: BU-Leistung abgelehnt
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