Leistungen
BU-Leistung abgelehnt: Was Sie jetzt wissen sollten
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Oft lässt sich die Entscheidung des Versicherers überprüfen, vor allem wenn sie auf Gutachten und Auslegungen beruht.
Warum Versicherer BU-Leistungen ablehnen
- Grad der Berufsunfähigkeit: Der Versicherer hält Sie nicht zu mindestens 50 Prozent (oder dem in Ihren Bedingungen vereinbarten Grad) für berufsunfähig.
- Berufsbild: Ihre tatsächliche Tätigkeit wird zu allgemein oder falsch beschrieben.
- Medizinische Gutachten: Ein vom Versicherer beauftragter Gutachter kommt zu einem anderen Ergebnis als Ihre behandelnden Ärzte.
- Verweisung: Der Versicherer verweist Sie auf eine andere Tätigkeit, die Sie angeblich noch ausüben können.
- Mitwirkung: Es fehlen angeblich Unterlagen oder Auskünfte.
Behalten Sie die Verjährung im Blick. Eine feste Klagefrist nach einer Ablehnung gibt es seit 2008 nicht mehr. Ihr Anspruch verjährt aber nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Während der Versicherer prüft, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG), mit der Ablehnung läuft sie weiter. Eine erste Orientierung gibt unser Fristenrechner.
Was Sie jetzt tun sollten
- Bewahren Sie das Ablehnungsschreiben und den Umschlag mit Poststempel auf.
- Unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine weiteren Erklärungen ab, ohne sich beraten zu lassen.
- Sammeln Sie Police, Antrag, Arztberichte und den bisherigen Schriftverkehr.
- Lassen Sie den Fall zeitnah prüfen.
So gehen wir vor
Wir prüfen die Ablehnung auf formale und inhaltliche Fehler, werten Gutachten und Unterlagen aus und klären, ob ein Widerspruch gegenüber dem Versicherer oder eine Klage sinnvoll ist. Wie hoch Ihre Chancen im Einzelfall sind, sagen wir Ihnen nach der Prüfung offen. Einen Erfolg können wir nicht zusichern.