Leistungen
Rücktritt und Anfechtung: Der Vorwurf falscher Angaben
Wenn der Versicherer erst im Leistungsfall prüft, was Sie bei Vertragsabschluss angegeben haben, geht es oft um den ganzen Vertrag. Solche Entscheidungen sind häufig angreifbar.
Worum es geht
Vor Vertragsabschluss müssen Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht, §§ 19 ff. VVG). Behauptet der Versicherer später, Sie hätten Erkrankungen nicht oder falsch angegeben, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Dann entfällt der Versicherungsschutz, oft auch rückwirkend.
Warum sich eine Prüfung lohnen kann
- Waren die Fragen klar, eindeutig und in Textform gestellt?
- Wurden Sie ordnungsgemäß über die Folgen falscher Angaben belehrt?
- Hat Ihr Berater oder Vermittler Angaben aufgenommen, die Sie anders gemacht haben?
- Hat der Versicherer die Fristen eingehalten, etwa die Monatsfrist für den Rücktritt ab Kenntnis (§ 21 VVG)?
- Lag tatsächlich Vorsatz oder Arglist vor, oder nur ein Versehen?
Wichtig: Geben Sie gegenüber dem Versicherer keine weiteren Erklärungen zu Ihrer Krankengeschichte ab, bevor Sie sich beraten lassen. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
So gehen wir vor
Wir werten Antrag, Gesundheitsfragen, Belehrung und Ihre Krankenakten aus und prüfen, ob der Rücktritt oder die Anfechtung wirksam ist. Daraus ergibt sich, ob wir den Versicherer zur Rücknahme auffordern, Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Eine Zusage zum Ausgang können wir nicht geben.