Rechtsschutz für BU-Klage auch bei Selbständigen im Privatbereich gedeckt
Auch für Selbständige ist ein Streit um BU-Leistungen dem privaten Bereich zuzuordnen. Der Rechtsschutzversicherer muss die Klage decken.
BU-Urteile nach Thema
Muss die Rechtsschutzversicherung den Streit mit dem BU-Versicherer bezahlen? Diese Urteile klären Deckung, Vorvertraglichkeit und Wartezeiten.
10 Entscheidungen · 8 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Auch für Selbständige ist ein Streit um BU-Leistungen dem privaten Bereich zuzuordnen. Der Rechtsschutzversicherer muss die Klage decken.
Bietet der BU-Versicherer weniger an als beansprucht, liegt schon ein Rechtsschutzfall vor – die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwaltskosten.
Wirft der BU-Versicherer Täuschung bei Antragstellung vor, zählt dieser Zeitpunkt. Lag er vor dem Rechtsschutzvertrag, gibt es keine Deckung.
Geht der BU-Anspruch auf das Sozialamt über und wird später zurückübertragen, muss die Rechtsschutzversicherung die BU-Klage trotzdem decken.
Die Rechtsschutzversicherung darf die Deckung nicht auf rückständige BU-Renten beschränken. Auch die Feststellung künftiger Leistungen ist zu versichern.
Wirft der BU-Versicherer Arglist bei Vertragsschluss vor, schließt das den Rechtsschutz nicht aus, wenn der Streit erst später entstand.
Die Rechtsschutzversicherung darf die Deckung nicht auf rückständige BU-Renten beschränken; eine Klage auch für die Zukunft ist üblich.
Ein Streit um BU-Leistungen gehört zum Privatbereich. Der Rechtsschutzversicherer kann die Deckung nicht mit dem Berufsausschluss ablehnen.
Nach altem Recht verlor seine Ansprüche, wer die Klage nicht rechtzeitig zustellen ließ – Verzögerungen der Rechtsschutzversicherung zählen mit.
Die Rechtsschutzversicherung muss eine BU-Klage decken, wenn ein Gutachten zum 50-%-Grad beantragt wird. Sozialrechtliche Gutachten genügen nicht.
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