Kfz-Mechatroniker auf Disponentenjob beim selben Arbeitgeber verweisbar
Wer nach Wiedereingliederung beim gleichen Arbeitgeber zu gleichem Lohn eine angepasste Tätigkeit ausübt, kann konkret verwiesen werden.
BU-Urteile nach Thema
Darf der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen? Nur wenn diese Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, also bei Einkommen und Ansehen vergleichbar ist. Die Urteile zeigen, wo die Grenzen liegen.
35 Entscheidungen, davon 12 vom Bundesgerichtshof · 17 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Wer nach Wiedereingliederung beim gleichen Arbeitgeber zu gleichem Lohn eine angepasste Tätigkeit ausübt, kann konkret verwiesen werden.
Der Versicherer musste trotz Rücktritt und Anfechtung jahrelang BU-Rente zahlen; ab der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst endete der Anspruch.
Verschweigt der Versicherte beim Anerkenntnis Infos zum neuen Gehalt, kann der Versicherer später auf den schon ausgeübten neuen Beruf verweisen.
Ein Einkommensminus von rund 21 % und fehlende Aufstiegschancen reichten nicht, um die konkrete Verweisung auf eine Stelle im Finanzamt zu verhindern.
Übt ein früherer Dachdecker nach Umschulung eine vergleichbare kaufmännische Tätigkeit aus, darf der Versicherer die BU-Rente einstellen.
Ein Dachdecker schulte zum Kaufmann um und verdiente danach mehr. Der Versicherer durfte die BU-Rente nach Nachprüfung einstellen.
Beim Einkommensvergleich zur Verweisung zählt grundsätzlich das tatsächlich erzielte Einkommen vor der BU, ohne Hochrechnung auf heutige Löhne.
Ein chronisches Schmerzsyndrom ist eine versicherte Krankheit. Ein Kfz-Servicemitarbeiter erhielt BU-Rente, obwohl Schmerzen nicht messbar sind.
Verdient der frühere Dachdecker als Rettungsassistent nur gut 5 % weniger, ist die konkrete Verweisung zulässig und die BU-Rente endet.
Bei Azubis bestimmt die Ausbildungsordnung das Berufsbild. Eine angehende Mechatronikerin mit Ehlers-Danlos-Syndrom erhält ihre BU-Rente.
Kann der Versicherte auch den Verweisungsberuf gesundheitlich nicht ausüben, ist er berufsunfähig. Hier scheiterte die Verweisung auf Hausmeister.
Wer in der Ausbildung erkrankt, wird am angestrebten Beruf gemessen – hier Rechtspfleger statt technischer Zeichner.
Auch bei höherem Einkommen darf der neue Beruf nicht deutlich unter der früheren Qualifikation liegen. Der BGH verwies den Fall eines Hufschmieds zurück.
Ein früherer Rechtspflegeranwärter mit Psychose wurde zu Recht auf seine neue Arbeit als Technischer Zeichner verwiesen, weil er dort mehr verdient.
Endet die Tätigkeit, auf die der Versicherer verwiesen hat, lebt die Leistungspflicht wieder auf, wenn der alte Beruf weiterhin nicht möglich ist.
Der BGH stellt klar: Bei der Nachprüfung dürfen mehr Freizeit und weniger Belastung eine Einkommenseinbuße nicht aufwiegen.
Der Wechsel von selbständiger zu angestellter Tätigkeit schließt eine Verweisung nicht automatisch aus. Neue Fähigkeiten zählen auch schon im Prozess.
Ein stellvertretender Werkstattleiter durfte auf seine neue, gleich bezahlte Stelle als Expedient verwiesen werden – trotz späterem Jobverlust.
Weicht der Versicherungsschein zugunsten der Versicherten vom Antrag ab, gilt der Schein. Eine nur im Antrag stehende Klausel gilt nicht.
Eine befristete Teilzeitstelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter entspricht nicht der Lebensstellung eines Berufssoldaten – die BU-Rente läuft weiter.
Nach Umschulung erworbene Fähigkeiten zählen nur, wenn die Bedingungen das vorsehen. Eine befristete Stelle trägt keine Verweisung.
Eine Ausbildungsklausel erlaubt die abstrakte Verweisung in den ersten Ausbildungsjahren, auch wenn sie im Versicherungsschein nicht aufgeführt ist.
Eine Klausel im Antragsformular erlaubte, Azubis auf andere Ausbildungen zu verweisen. Die Klage einer Azubi mit Bandscheibenvorfall scheiterte.
Beim Einkommensvergleich für eine konkrete Verweisung kann saisonales Arbeitslosengeld I mitzählen. Ob brutto oder netto, hängt vom Einzelfall ab.
Die Leistungseinstellung nach Nachprüfung war unwirksam: Die neue Tätigkeit wahrte die frühere Lebensstellung des Berufssportlers nicht.
Nach einem unbefristeten Anerkenntnis darf der Versicherer nicht auf einen schon damals möglichen Beruf verweisen. Nachteilige Absprachen sind treuwidrig.
Stellt der Versicherer die BU-Rente wegen eines neuen Berufs ein, muss der frühere Beruf konkret verglichen werden. Der BGH verwies zurück.
Nach zwei Herzinfarkten darf ein Werkschutzmitarbeiter auf seine Bürotätigkeit verwiesen werden, wenn das Einkommen weniger als 15 % sinkt.
Wer auf einen Vergleichsberuf verweisbar ist, wird nicht dadurch berufsunfähig, dass ihm später das Fachwissen fehlt. Nur Gesundheit zählt.
Der BGH: Der Versicherer kann sich nicht auf eine nachteilige Vereinbarung berufen, wenn er nicht deutlich über die Rechte aufgeklärt hat.
Wer seinen Betrieb nur noch abwickelt, übt keinen neuen Beruf aus. Ein Fleischermeister mit Kniearthrose bekam die BU-Rente.
Eine vom Versicherer angebotene befristete Leistungsvereinbarung kann ihn wie ein Anerkenntnis binden, wenn nur die Verweisung offen war.
Laut OLG Düsseldorf kann ein Versicherer auch nach einem Leistungsurteil im Nachprüfungsverfahren auf neu erworbene Fähigkeiten verweisen.
Wird ein Feuerwehrbeamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit pensioniert, gilt er nach der Beamtenklausel als berufsunfähig – ohne Verweisung.
Somatoforme Schmerzen können zur Berufsunfähigkeit führen; ein Werkstattleiter darf nicht auf den Verkäuferberuf im Baumarkt verwiesen werden.
Mehr dazu: BU-Leistung abgelehnt
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