Nachversicherung zahlt, wenn die BU erst nach der Erhöhung eintritt
Tritt die bedingungsgemäße BU erst nach Beginn einer Nachversicherung ein, ist auch die erhöhte Rente zu zahlen, trotz früherer Leistungsunfähigkeit.
BU-Urteile nach Thema
Befristete Anerkenntnisse, Kulanzangebote und Vereinbarungen mit dem Versicherer sind nicht beliebig zulässig. Die Urteile zeigen, wann solche Regelungen unwirksam sind.
35 Entscheidungen, davon 11 vom Bundesgerichtshof · 22 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Tritt die bedingungsgemäße BU erst nach Beginn einer Nachversicherung ein, ist auch die erhöhte Rente zu zahlen, trotz früherer Leistungsunfähigkeit.
Der Versicherer durfte die BU-Rente nach Nachprüfung einstellen. Die Einstellungsmitteilung war nachvollziehbar, das alte Anerkenntnis nicht vorschnell.
Erkennt der Versicherer die BU an und befristet sie zugleich rückwirkend, ist die Befristung grundsätzlich unwirksam. Die Rente ist weiterzuzahlen.
Nach einer gescheiterten ersten Einstellung durfte der Versicherer die BU-Rente einer Altenpflegerin nach neuer Begutachtung einstellen.
Der Hausarzt kann nicht als Zeuge gegen ein Gerichtsgutachten antreten. Ein Anerkenntnis bindet den Versicherer nur dem Grunde nach, nicht zur Rentenhöhe.
Der BU-Versicherer darf ein Anerkenntnis nicht rückwirkend befristen. Er muss zahlen, bis eine wirksame Einstellungsmitteilung greift.
Der BGH: Ein befristetes Anerkenntnis darf nicht rückwirkend für eine beendete BU-Phase erklärt werden. Leistungen laufen länger weiter.
Wer nach einer Anzeigepflichtverletzung einen Leistungsausschluss akzeptiert, verliert BU-Leistungen für Rückenleiden auch rückwirkend.
Übt ein früherer Dachdecker nach Umschulung eine vergleichbare kaufmännische Tätigkeit aus, darf der Versicherer die BU-Rente einstellen.
Ein Dachdecker schulte zum Kaufmann um und verdiente danach mehr. Der Versicherer durfte die BU-Rente nach Nachprüfung einstellen.
Der Versicherer darf ein Anerkenntnis nur mit sachlichem Grund befristen und muss die Befristung gegenüber dem Versicherten begründen.
Auch ohne Anerkenntnis muss der Versicherer den Wegfall der BU durch eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung geltend machen – bis dahin zahlt er.
Kann der Versicherte auch den Verweisungsberuf gesundheitlich nicht ausüben, ist er berufsunfähig. Hier scheiterte die Verweisung auf Hausmeister.
Bestätigt der Versicherer die BU für einen Vertrag, gilt das nicht automatisch für andere. Die Klage scheiterte am fehlenden Vortrag.
Bietet der Versicherer eine befristete Kulanzleistung an, ohne die Nachteile zu erklären, kann er sich nicht darauf berufen und muss nachprüfen.
Wer BU-Rente einklagt, muss seinen letzten Beruf detailliert beschreiben. Ein Anerkenntnis zu einem anderen Vertrag ersetzt das nicht.
Ein stellvertretender Werkstattleiter durfte auf seine neue, gleich bezahlte Stelle als Expedient verwiesen werden – trotz späterem Jobverlust.
Befristete Kulanzvereinbarung schiebt den Prüfzeitpunkt nicht hinaus; der Versicherer konnte das Ende der Berufsunfähigkeit nicht beweisen.
Wer dem Versicherer trotz Aufforderung keine konkrete Beschreibung seines Berufs liefert, riskiert laut OLG Köln Leistungsfreiheit für diesen Zeitraum.
Befristet der Versicherer sein Anerkenntnis ohne Grundlage in den Bedingungen, muss er dauerhaft zahlen. Die Dynamik ruht im Leistungsfall.
Hat der Krankentagegeldversicherer im Konzernverbund Berufsunfähigkeit festgestellt, muss der BU-Versicherer laut Servicegarantie nahtlos zahlen.
Bietet der BU-Versicherer weniger an als beansprucht, liegt schon ein Rechtsschutzfall vor – die Rechtsschutzversicherung trägt die Anwaltskosten.
Lehnt der Versicherer trotz eigener Unterlagen zu Unrecht ab, wird das gebotene Anerkenntnis fingiert – er zahlt bis zu einer ordnungsgemäßen Nachprüfung.
Nach einem unbefristeten Anerkenntnis darf der Versicherer nicht auf einen schon damals möglichen Beruf verweisen. Nachteilige Absprachen sind treuwidrig.
Wer als Auszubildender versichert ist, wird nach der Ausbildung am angestrebten Beruf gemessen. Der Versicherer kann nicht auf die Ausbildung abstellen.
Statt befristeter Kulanz hätte der Versicherer nach sechs Monaten anerkennen müssen; die Leistung endet erst nach Nachprüfung.
Der BGH stärkt Versicherte: Befristete Kulanzvereinbarungen ohne Aufklärung über ihre Nachteile kann der BU-Versicherer nicht zu seinen Gunsten nutzen.
Der BGH: Der Versicherer kann sich nicht auf eine nachteilige Vereinbarung berufen, wenn er nicht deutlich über die Rechte aufgeklärt hat.
Ein selbständiger Versicherungsmakler erhielt nach einem Unfall nur für ein Jahr eine Drittel-Rente, weil sein BU-Grad laut Gutachten danach sank.
Eine AVB-Klausel, die beliebige Befristungen des Leistungsanerkenntnisses erlaubt, ist unwirksam. Der Versicherer bleibt an sein Anerkenntnis gebunden.
Eine vom Versicherer angebotene befristete Leistungsvereinbarung kann ihn wie ein Anerkenntnis binden, wenn nur die Verweisung offen war.
Ein Vergleich über einen begrenzten Zeitraum bindet den Versicherer nicht wie ein Anerkenntnis. Sechs Monate Arbeitsunfähigkeit können aber BU auslösen.
Zahlt der Versicherer befristet aus Kulanz und macht das klar, ist er nicht an ein Anerkenntnis gebunden. Der Versicherte muss BU dann selbst beweisen.
Eine Klausel, nach der die BU-Rente mit 30 automatisch in eine höhere Lebensversicherungssumme umgestellt wird, ist wirksam.
Eine als Entgegenkommen bezeichnete befristete Leistungszusage kann ein bindendes Anerkenntnis sein; nach Fristablauf muss der Versicherer weiterzahlen.
Mehr dazu: Befristung und Nachprüfung
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