BU-Rente bis zur konkreten Verweisung auf neuen Verwaltungsjob
Der Versicherer musste trotz Rücktritt und Anfechtung jahrelang BU-Rente zahlen; ab der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst endete der Anspruch.
BU-Urteile nach Thema
Wirft der Versicherer falsche Angaben im Antrag vor, kommt es auf die Fragen, die Belehrung, die Rolle des Vermittlers, Fristen und den Nachweis von Arglist an. Diese Urteile zeigen, wann Rücktritt und Anfechtung scheitern.
75 Entscheidungen, davon 11 vom Bundesgerichtshof · 15 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Der Versicherer musste trotz Rücktritt und Anfechtung jahrelang BU-Rente zahlen; ab der neuen Tätigkeit im öffentlichen Dienst endete der Anspruch.
Eine Lehrerin verlor ihren DU-Schutz nach einem Versicherungswechsel wegen verschwiegener Behandlungen. Den Vermittler traf keine Haftung.
Eine kurz vor Antrag verschwiegene Krankschreibung wegen akuter Belastungsreaktion führte zur wirksamen Arglistanfechtung des BU-Vertrags.
Wer nach einer Anzeigepflichtverletzung einen Leistungsausschluss akzeptiert, verliert BU-Leistungen für Rückenleiden auch rückwirkend.
Wer nach Anzeigepflichtverletzung einem Leistungsausschluss für die Wirbelsäule zustimmt, erhält für degenerative Rückenleiden keine BU-Rente.
Das LG Aachen sprach einer psychisch erkrankten Angestellten BU-Rente und Beitragsbefreiung zu, obwohl sie eine Zusatztestung verweigert hatte.
Das LG Aachen hielt die Arglistanfechtung einer BU-Versicherung für wirksam. Der Versicherte hatte eine laufende psychische Behandlung nicht angegeben.
Wer beim nachträglichen Einschluss einer BU-Zusatzversicherung Gesundheitsfragen falsch beantwortet, riskiert den Rücktritt des Versicherers.
Wer bei der Umstellung eines Vertrags mit BU-Zusatz die Gesundheitsfragen einfach wie früher verneint, riskiert den Rücktritt des Versicherers.
Wer seinen BU-Vertrag durch einen neuen ersetzt, muss neue Gesundheitsfragen korrekt beantworten – sonst droht der Rücktritt.
Wer kurz vor Antragstellung psychiatrisch behandelt wird und dies verschweigt, riskiert die Anfechtung. Auch Fehler des Maklers werden zugerechnet.
Der BGH stellt klar: Was der Versicherte bei Antragstellung nicht wusste, muss er nicht angeben – auch nicht bei fahrlässiger Unkenntnis.
Arztbesuche wegen Rückenschmerzen sind anzugeben, selbst wenn die Beschwerden nur für eine Krankschreibung vorgetäuscht waren.
Wer die Frage nach Drogenkonsum trotz gelegentlicher Amphetamin-Einnahme verneint, verliert den BU-Schutz durch Arglistanfechtung.
Urteil zur Arglistanfechtung eines BU-Vertrags aufgehoben. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherer die erhobenen Gesundheitsdaten nutzen darf.
Wer die Frage nach Drogenkonsum verneint, obwohl er regelmäßig Amphetamine nahm, verliert den BU-Schutz durch Arglistanfechtung.
Wer kurz vor Antragstellung behandelte Rückenbeschwerden mit Krankschreibung verschweigt, kann den BU-Vertrag durch Arglistanfechtung verlieren.
Wer den Vermittler wegen angefochtener BU haftbar machen will, muss konkret darlegen, welche Vorerkrankungen er ihm genannt hat. Vermutungen reichen nicht.
Auf Vergessen kann sich nicht berufen, wer sich bei zumutbarer Anstrengung an wiederholte Orthopädenbesuche hätte erinnern können.
Wer bekannte Erkrankungen nicht angibt und sich auf den Vermittler beruft, muss genau darlegen, was er ihm gesagt hat – sonst ist der Rücktritt wirksam.
Wer bekannte Wirbelsäulen- und Kniebeschwerden im Antrag verneint, riskiert die Arglistanfechtung – auch wenn die spätere BU andere Ursachen hat.
Der Versicherer darf keine pauschale Schweigepflichtentbindung verlangen. Bei unzulässiger Datenerhebung kann die Anfechtung treuwidrig sein.
Der BGH: Was der Antragsteller dem vom Versicherer beauftragten Arzt sagt, gilt als dem Versicherer gesagt und kann gegen Arglist sprechen.
Wer wochenlange Krankschreibungen verschweigt, aber eine harmlose Erkältung angibt, handelt laut Gericht arglistig. Der BU-Vertrag ist nichtig.
Ein verschwiegenes Leiden führt nur zur Leistungsfreiheit, wenn es für die BU ursächlich ist. Darauf muss das Gericht hinweisen.
Wer bei Antragstellung einen Beruf statt der Arbeitslosigkeit angibt und die Einkommensfrage falsch beantwortet, riskiert die Anfechtung wegen Arglist.
Der Versicherer darf im Leistungsfall prüfen, ob Gesundheitsfragen richtig beantwortet wurden. Wer jede Mitwirkung verweigert, erhält vorerst nichts.
Wer BU-Rente einklagt, muss seinen letzten Beruf detailliert beschreiben. Ein Anerkenntnis zu einem anderen Vertrag ersetzt das nicht.
Der BGH stellte klar: Eine Arglistanfechtung des Versicherers ist nach zehn Jahren ab Vertragsschluss verfristet (§ 124 Abs. 3 BGB).
Wer die Einnahme eines Antidepressivums und eine Migräne verschweigt, verliert den BU-Schutz – auch wenn später eine ganz andere Erkrankung zur BU führt.
Wer im BU-Antrag alle Gesundheitsfragen verneint, obwohl Vorerkrankungen bestanden, verliert trotz späterer Berufsunfähigkeit den Leistungsanspruch.
Der Versicherer darf auch Vorerkrankungen vor Vertragsschluss prüfen. Wer die gezielte Schweigepflichtentbindung verweigert, wartet.
Legt der Versicherte angeforderte Patientenunterlagen nicht vor, ist der BU-Anspruch nicht fällig. Zudem hielt das Gericht den Rücktritt für wirksam.
Eine Orchestermusikerin verlor ihren BU-Schutz, weil Schulterbeschwerden im Antrag fehlten. Falsche Angaben des Maklers werden ihr zugerechnet.
Ein Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls lässt die Leistungspflicht bestehen, wenn die verschwiegenen Leiden nichts mit der BU zu tun haben.
Wer bei Antragstellung Rückenbeschwerden und Psychotherapie verschweigt, riskiert die Anfechtung wegen Arglist und verliert den BU-Schutz.
Versicherte dürfen isoliert feststellen lassen, dass ihr BU-Vertrag trotz Rücktritt oder Anfechtung fortbesteht – auch wenn Leistungsklage möglich wäre.
Wirft der BU-Versicherer Täuschung bei Antragstellung vor, zählt dieser Zeitpunkt. Lag er vor dem Rechtsschutzvertrag, gibt es keine Deckung.
Laut OLG Köln muss sich eine Versicherte die Arglist ihres Maklers zurechnen lassen, der bekannte Vorerkrankungen nicht in den Antrag eintrug.
Verschwiegene Vorerkrankungen erlauben den Rücktritt. War der Versicherungsfall aber unabhängig davon eingetreten, bleibt die Rente dafür geschuldet.
Für eine BU-Klage reicht eine nachvollziehbare Beschreibung des Arbeitsalltags; bei Kleinbetrieben liegt eine zumutbare Umorganisation eher fern.
Laut BGH darf eine Versicherte für die Beschwerde gegen abgelehnte Prozesskostenhilfe die volle Monatsfrist nutzen, ohne die Klagefrist zu verlieren.
Belanglose, rasch abgeklungene Beschwerden müssen nicht angegeben werden. Der Vertrag besteht fort, eine Berufsunfähigkeit war aber nicht bewiesen.
Verneint ein Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen ins Blaue hinein, muss sich der Kunde dessen Arglist zurechnen lassen – die BU entfällt.
Das OLG Düsseldorf hob ein Urteil auf, das Rücktritt und Anfechtung ohne Beweisaufnahme zu den Angaben gegenüber dem Vermittler bestätigt hatte.
Wer den Vermittler für einen BU-Rücktritt haftbar machen will, muss zeigen, dass dessen Fehler den Rentenverlust verursacht hat.
Ein Personenschützer verschwieg monatelangen Bluthochdruck mit Dienstuntauglichkeit. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung war wirksam.
Nach altem VVG galt eine Klagefrist von sechs Monaten. Wurde der Kostenvorschuss zu spät gezahlt, war sie trotz Klageeinreichung versäumt.
Bei arglistig verschwiegenen Vorerkrankungen fällt der ganze BU-Vertrag weg – nicht nur ein Ausschluss für das verschwiegene Leiden.
Der Versicherer darf verschwiegene Vorerkrankungen zur Anfechtung nutzen, auch wenn er sie über eine zu weite Schweigepflichtentbindung erfuhr.
Wer einen erkennbar falsch ausgefüllten Antrag unterschreibt, kann sich nicht auf das Wissen des Vermittlers berufen – Rücktritt und Anfechtung wirksam.
Wer frühere Behandlungen wegen Halswirbelsäule und Rücken im Antrag verschweigt, verliert den BU-Schutz durch wirksamen Rücktritt des Versicherers.
Auch vermeintlich belanglose Beschwerden und Facharztbesuche müssen bei Gesundheitsfragen angegeben werden. Sonst droht der Rücktritt des Versicherers.
Wer ein früheres Burnout mit langer Krankschreibung und depressive Beschwerden im BU-Antrag verschweigt, verliert den Versicherungsschutz.
Ein Industriemechaniker gab statt langer Rückenbehandlungen nur eine Untersuchung ohne Befund an. Die Arglistanfechtung des BU-Versicherers war wirksam.
Wer Rückenleiden verschweigt, riskiert den Rücktritt von der BUZ. Die Lebensversicherung bleibt nach Ablauf ihrer Rücktrittsfrist bestehen.
Wer beim Antrag den Beruf falsch angibt und eine aktuelle Haft verschweigt, verliert den BU-Schutz durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Die Rechtsschutzversicherung darf die Deckung nicht auf rückständige BU-Renten beschränken; eine Klage auch für die Zukunft ist üblich.
Das OLG Hamm hob ein Urteil auf: Ob verschwiegene Beschwerden mit der BU-Ursache zusammenhängen, braucht ein medizinisches Gutachten.
Sagt ein Agent, beim Folgevertrag seien Gesundheitsfragen unnötig, muss eine schwere Vorerkrankung trotzdem angezeigt werden. Der Rücktritt war wirksam.
Nach altem Recht (§ 12 Abs. 3 VVG a.F.) verlor ein Versicherter seine BU-Ansprüche, weil die Klage nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu spät kam.
Wer erkennt, dass der Vermittler Vorerkrankungen bewusst nicht einträgt, und trotzdem unterschreibt, handelt arglistig – der Vertrag ist nichtig.
Ein Innenputzer verschwieg Gelenkbeschwerden und eine Rheumatologen-Überweisung. Der Rücktritt des BU-Versicherers war wirksam.
Wer ungeklärte neurologische Symptome als harmlos darstellt, verletzt die Anzeigepflicht – auch wenn er Arztbesuche erwähnt. Der Rücktritt hielt.
Wer beim Antrag sein Einkommen deutlich zu hoch und eine bestehende BU-Rente viel zu niedrig angibt, verliert den Schutz durch Anfechtung wegen Arglist.
Wer Arztbesuche wegen Rückenbeschwerden und eine Psychotherapie verschweigt, verliert den BU-Schutz, wenn das Leiden die BU mitverursacht.
Wer einen vom Vermittler vorausgefüllten Antrag trotz erkannter Fehler ungeprüft unterschreibt, kann arglistig handeln. Der Vertrag fällt weg.
Wer einen kurz zurückliegenden Klinikaufenthalt verschweigt, handelt arglistig. Nachlässigkeit des Versicherers bei der Prüfung hilft dann nicht.
Der BGH stellte klar: Mehrfache Behandlungen wegen Überforderung mit Psychopharmaka sind für den BU-Versicherer offensichtlich bedeutsam.
Hat die Versicherte dem Agenten ihre Vorerkrankungen genannt und blanko unterschrieben, trägt der Versicherer das Risiko falscher Kreuze.
Trotz verschwiegener psychovegetativer Beschwerden scheiterte der Rücktritt des Versicherers; die BU-Rente ist ab Meldung zu zahlen.
Wer bekannte Rückenbeschwerden kurz vor Antragstellung verschweigt, riskiert Rücktritt und Arglistanfechtung – auch mit Verweis auf den Vertreter.
Wer eine mehrjährige Behandlung wegen schwerer Depressionen bei den Gesundheitsfragen verschweigt, riskiert die Anfechtung des BU-Vertrags.
Anfechtung und Rücktritt des Versicherers hielten nicht stand. Ein selbständiger Installateur mit Somatisierungsstörung bekam seine BU-Rente.
Wer bei Antragstellung Beschwerden und einen kurz zuvor abgelehnten BU-Antrag verschweigt, verliert den Vertrag durch Arglistanfechtung.
Mehr dazu: Rücktritt und Anfechtung
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