Depression ja, BU nein: Leistungseinbuße von 50 % nicht bewiesen
Trotz Depression und Therapien scheiterte die BU-Klage: Der Gutachter konnte keine mindestens 50-prozentige Einschränkung im Beruf feststellen.
BU-Urteile nach Erkrankung
Wie beurteilen Gerichte die Berufsunfähigkeit bei Tinnitus? Hier finden Sie 3 Entscheidungen, in denen Tinnitus eine Rolle spielte, mit Zusammenfassung und Link zum Volltext.
3 Entscheidungen · 1 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Tinnitus ist für Außenstehende nicht wahrnehmbar und lässt sich kaum objektiv messen. In den Urteilen dieser Gruppe stand er nie allein. Es ging zugleich um Hörminderung, Erschöpfung, Nackenbeschwerden oder depressive Beschwerden. Versicherer fragen dann, ob alle Beschwerden zusammen die Arbeit zu mindestens 50 % einschränken, und verlangen Nachweise. Auch nach einer Anerkennung dürfen sie im Nachprüfungsverfahren Untersuchungen verlangen. Wer dabei nicht mitwirkt, riskiert die laufende Rente.
Die drei Urteile dieser Gruppe drehen sich vor allem um Verfahrensfragen. Ein Versicherter mit anerkannter Innenohrschwerhörigkeit sagte alle drei angebotenen Termine zur Nachuntersuchung ab. Das OLG Köln entschied, dass der Versicherer für mehrere Jahre leistungsfrei war. Die Untersuchung durfte zudem über das Ohrenleiden hinausgehen. Ein Beamter mit Tinnitus, Erschöpfung und Nackenbeschwerden hatte versehentlich die falsche Gesellschaft der Versicherungsgruppe verklagt. Das OLG Köln ließ die Klage daran nicht scheitern. Im dritten Fall konnte eine Versicherte mit Depression eine Einschränkung von 50 % nicht beweisen, obwohl der Gutachter eine Beeinträchtigung sah (LG Köln).
Lassen Sie alle Begleitbeschwerden fachärztlich festhalten und schildern Sie, wie sie sich auf konkrete Arbeitsschritte auswirken. Nehmen Sie Untersuchungstermine des Versicherers ernst und bemühen Sie sich bei Verhinderung aktiv um Ersatz. Eine kostenlose Erstprüfung kann klären, wie Sie Ihren Anspruch belegen können.
Trotz Depression und Therapien scheiterte die BU-Klage: Der Gutachter konnte keine mindestens 50-prozentige Einschränkung im Beruf feststellen.
Wer einer Nachuntersuchung fernbleibt und sich nicht um Ersatztermine bemüht, verliert grob fahrlässig seine BU-Rente für diesen Zeitraum.
Richtet sich die BU-Klage gegen eine falsch bezeichnete Konzerngesellschaft, muss das Gericht das Rubrum berichtigen. Die Klage ist nicht verloren.
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