Kaufmännische Angestellte mit Panikstörung erhält volle BU-Rente
Das LG Aachen sprach einer psychisch erkrankten Angestellten BU-Rente und Beitragsbefreiung zu, obwohl sie eine Zusatztestung verweigert hatte.
BU-Urteile nach Erkrankung
Wie beurteilen Gerichte die Berufsunfähigkeit bei Fibromyalgie? Hier finden Sie 4 Entscheidungen, in denen Fibromyalgie eine Rolle spielte, mit Zusammenfassung und Link zum Volltext.
4 Entscheidungen, davon 1 vom Bundesgerichtshof · 2 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Fibromyalgie verursacht ausgedehnte Schmerzen, die sich mit Röntgen oder Laborwerten kaum belegen lassen. Im Streit mit dem Versicherer steht deshalb die Frage im Mittelpunkt, wie stark die Beschwerden die konkrete Arbeit einschränken. Die Diagnose allein reicht dafür nicht. In den Urteilen dieser Gruppe kamen häufig psychische Erkrankungen hinzu, die eine Begutachtung in mehreren Fachrichtungen erfordern. Daneben verlangen Versicherer umfangreiche Unterlagen und Schweigepflichtentbindungen, und daran entzündet sich oft ein eigener Streit.
Die vier Urteile dieser Gruppe fallen unterschiedlich aus. Eine Friseurmeisterin, die zuletzt nur eine Stunde täglich arbeitete, scheiterte. Maßgeblich war dieser tatsächlich ausgeübte Beruf, und dafür ergaben die Gutachten keine ausreichende Einschränkung (OLG Köln). Eine selbständige Steuerfachkraft erhielt die Rente erst ab dem Monat, in dem sie die geforderten Unterlagen nachreichte, und verlor so mehrere Jahre (OLG Köln). Wer Vorerkrankungen arglistig verschweigt, wird auch durch eine zu weit gefasste Schweigepflichtentbindung nicht geschützt (BGH). Erfolgreich war eine kaufmännische Angestellte mit Fibromyalgie und Panikstörung. Zwei gerichtliche Gutachten trugen ihre Berufsunfähigkeit, obwohl sie eine vom Versicherer verlangte Zusatztestung abgelehnt hatte (LG Aachen).
Schildern Sie nachvollziehbar, welche Tätigkeiten Sie wie lange nicht mehr schaffen. Verweigern Sie die Mitwirkung nicht pauschal, aber achten Sie darauf, was der Versicherer tatsächlich verlangen darf. Eine kostenlose Erstprüfung kann helfen, diese Grenze in Ihrem Fall einzuschätzen.
Das LG Aachen sprach einer psychisch erkrankten Angestellten BU-Rente und Beitragsbefreiung zu, obwohl sie eine Zusatztestung verweigert hatte.
Wer die geforderten Unterlagen und Schweigepflichtentbindungen jahrelang verweigert, bekommt die BU-Rente erst ab dem Monat der Mitwirkung.
Der Versicherer darf verschwiegene Vorerkrankungen zur Anfechtung nutzen, auch wenn er sie über eine zu weite Schweigepflichtentbindung erfuhr.
Maßgeblich ist der tatsächlich ausgeübte Beruf zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls – nicht eine erst geplante Vollzeittätigkeit.
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