Klage scheitert: Tätigkeitsbeschreibung zu vage, BU-Grad nicht bewiesen
Eine Merchandiserin verlor ihre BU-Klage, weil sie ihre Tätigkeit nicht konkret genug beschrieb und 50 % Berufsunfähigkeit nicht bewiesen waren.
BU-Urteile nach Erkrankung
Wie beurteilen Gerichte die Berufsunfähigkeit bei Handverletzung? Hier finden Sie 7 Entscheidungen, in denen Handverletzung eine Rolle spielte, mit Zusammenfassung und Link zum Volltext.
7 Entscheidungen · 2 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Eine Verletzung an Hand, Daumen oder Handgelenk wirkt sich je nach Beruf sehr unterschiedlich aus. Für einen Schreiner oder Profisportler kann sie das Ende der Tätigkeit bedeuten, bei überwiegend sitzender Arbeit unter Umständen deutlich weniger. Deshalb kommt es darauf an, welche Handgriffe der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf tatsächlich verlangte und wie viel Zeit sie einnahmen. Versicherer bestreiten oft, dass die Einschränkung den vereinbarten Grad erreicht, oder berufen sich auf verschwiegene Vorerkrankungen.
In den meisten Urteilen dieser Gruppe unterlagen die Versicherten. Mehrfach fehlte eine konkrete Beschreibung oder der Nachweis des Tätigkeitsbilds (OLG Hamm, 20 U 110/19). Ein neuer Arbeitsvertrag reichte nicht, um eine noch nicht ausgeübte Stelle zum Maßstab zu machen (LG Dortmund, 2 O 501/07). Andere Klagen scheiterten an verschwiegenen Vorerkrankungen, die sich eine Versicherte auch über ihren Makler zurechnen lassen musste, oder an einer versäumten Klagefrist nach altem Recht. Erfolgreich war ein früherer Handballprofi nach einem Bandabriss an der Wurfhand. Die neue Tätigkeit, auf die der Versicherer ihn verwies, wahrte seine frühere Lebensstellung nicht (OLG Köln, 20 U 127/10). Auch ein selbständiger Schreiner mit Handgelenksbeschwerden setzte sich durch, nachdem ein psychiatrisches Gutachten eine Schmerzstörung bestätigt hatte.
Halten Sie fest, welche Griffe, Werkzeuge und Belastungen Ihr Arbeitsalltag konkret verlangt. Bewahren Sie Unterlagen zu Ihrer letzten Tätigkeit auf und achten Sie auf Fristen. Ihre Situation prüfen wir in einer kostenlosen Erstprüfung.
Eine Merchandiserin verlor ihre BU-Klage, weil sie ihre Tätigkeit nicht konkret genug beschrieb und 50 % Berufsunfähigkeit nicht bewiesen waren.
Drei Gutachter sahen bei einer Schauwerbegestalterin je nur geringe Einschränkungen. Auch prägende Tätigkeiten blieben möglich – Klage abgewiesen.
Laut OLG Köln muss sich eine Versicherte die Arglist ihres Maklers zurechnen lassen, der bekannte Vorerkrankungen nicht in den Antrag eintrug.
Die Leistungseinstellung nach Nachprüfung war unwirksam: Die neue Tätigkeit wahrte die frühere Lebensstellung des Berufssportlers nicht.
Ein Baumeister verunglückte am ersten Tag einer neuen Stelle. Maßgeblich blieb seine frühere Geschäftsführertätigkeit, deren Bild er nicht belegen konnte.
Nach altem Recht verlor seine Ansprüche, wer die Klage nicht rechtzeitig zustellen ließ – Verzögerungen der Rechtsschutzversicherung zählen mit.
Somatoforme Schmerzen können zur Berufsunfähigkeit führen; ein Werkstattleiter darf nicht auf den Verkäuferberuf im Baumarkt verwiesen werden.
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