Grundschullehrerin mit Chronischem Fatigue-Syndrom ist berufsunfähig
Eine Lehrerin mit CFS bekam ihre BU-Rente zugesprochen. Der Versicherer durfte ihr Berufsbild nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten.
BU-Urteile nach Erkrankung
Wie beurteilen Gerichte die Berufsunfähigkeit bei Chronisches Fatigue-Syndrom? Hier finden Sie 5 Entscheidungen, in denen Chronisches Fatigue-Syndrom eine Rolle spielte, mit Zusammenfassung und Link zum Volltext.
5 Entscheidungen · 2 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Beim Chronischen Fatigue-Syndrom fehlen oft eindeutige Laborwerte oder Bildbefunde. Versicherer bezweifeln deshalb, dass die Erschöpfung die berufliche Leistungsfähigkeit tatsächlich zu mindestens 50 % einschränkt. Gutachter verschiedener Fachrichtungen kommen dabei teils zu unterschiedlichen Ergebnissen. Für Versicherte heißt das: Sie tragen die Beweislast, und Unklarheiten gehen zu ihren Lasten. Umso wichtiger ist eine genaue Beschreibung des Berufs, an der sich Gutachter und Gericht orientieren können.
Überwiegend scheiterten die Klagen in dieser Gruppe. Ein Versicherter verlor, weil er seinen Beruf trotz Hinweisen nicht beschrieb. Sechs Monate Krankschreibung ersetzten das nicht (OLG Düsseldorf). Bei einer Krankenschwester fanden Testverfahren Hinweise auf eine verstärkte Beschwerdedarstellung, sodass keine verlässliche Bewertung möglich war (LG Bielefeld). Eine klar als Kulanz bezeichnete befristete Zahlung band den Versicherer nicht (OLG Köln). Erfolg hatte eine verbeamtete Grundschullehrerin mit Aufgaben als Seminarleiterin. Das Gericht sah ihre Berufsunfähigkeit als bewiesen an. Der Versicherer durfte ihr Berufsbild nicht pauschal bestreiten, nachdem sie es ihm umfassend geschildert hatte (OLG Hamm).
Beschreiben Sie Ihren Arbeitsalltag mit Aufgaben und Zeitanteilen, etwa in einem Wochenplan. Sammeln Sie Befunde aller beteiligten Fachrichtungen. Achten Sie darauf, wie Zahlungen des Versicherers bezeichnet sind, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen. Eine kostenlose Erstprüfung kann einschätzen, wo Ihr Fall steht.
Eine Lehrerin mit CFS bekam ihre BU-Rente zugesprochen. Der Versicherer durfte ihr Berufsbild nicht pauschal mit Nichtwissen bestreiten.
Das Gericht sprach einer an CFS erkrankten Lehrerin nach gerichtlichem Gutachten BU-Rente, Beitragsrückzahlung und Überschussbeteiligung zu.
Lassen Gutachter wegen auffälliger Testergebnisse keine verlässliche Bewertung der Leistungsfähigkeit zu, scheitert die BU-Klage trotz vieler Beschwerden.
Laut OLG Düsseldorf ersetzt eine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit nicht die genaue Darlegung des Berufs und der gesundheitlichen Einschränkungen.
Zahlt der Versicherer befristet aus Kulanz und macht das klar, ist er nicht an ein Anerkenntnis gebunden. Der Versicherte muss BU dann selbst beweisen.
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