Kaufmännische Angestellte mit Panikstörung erhält volle BU-Rente
Das LG Aachen sprach einer psychisch erkrankten Angestellten BU-Rente und Beitragsbefreiung zu, obwohl sie eine Zusatztestung verweigert hatte.
BU-Urteile nach Beruf
Wann ist man als Bürokaufmann berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 6 Entscheidungen zu diesem Beruf.
6 Entscheidungen, davon 2 vom Bundesgerichtshof · 3 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
In den Urteilen zu kaufmännischen Büroberufen geht es kaum um schwere körperliche Arbeit. Im Vordergrund stehen psychische Erkrankungen, Umweltbeschwerden oder die Folgen neurologischer Erkrankungen. Weil Büroarbeit auf den ersten Blick leicht wirkt, erwarten Versicherer einen genauen Nachweis, warum Bildschirmarbeit, Telefonate oder Sachbearbeitung nicht mehr im nötigen Umfang möglich sind. Die Krankheit muss dabei objektiv feststehen. Die bloße Befürchtung, krank zu werden, genügt nicht.
Eine kaufmännische Angestellte mit Panikstörung und Depression erhielt Rente und Beitragsbefreiung, obwohl sie eine weitere Testung abgelehnt hatte (LG Aachen, 9 O 259/19). Hatte eine Versicherte die BU-Versicherung als Auszubildende abgeschlossen, ist nach der Ausbildung der angestrebte Beruf der Maßstab (BGH, IV ZR 119/09). Die Einstellung der Rente wegen einer Teilzeitstelle als Sachbearbeiterin war deshalb unwirksam. In einem Verfahren um eine Überempfindlichkeit gegen Chemikalien in der Büroluft hob der BGH ein klageabweisendes Berufungsurteil auf, weil das Gericht den Sachverständigen nicht erneut angehört hatte (BGH, IV ZR 128/18). Verloren hat dagegen eine Bürokauffrau, deren Makler bekannte Vorerkrankungen nicht in den Antrag eingetragen hatte. Seine Arglist musste sie sich zurechnen lassen (OLG Köln, 20 U 209/11).
Beschreiben Sie auch einen Büroberuf genau, mit Bildschirmarbeit, Kundenkontakt, Termindruck und Verantwortung. Prüfen Sie vor der Unterschrift, was der Vermittler in den Antrag einträgt. Ihre Unterlagen sehen wir uns in einer kostenlosen Erstprüfung an.
Das LG Aachen sprach einer psychisch erkrankten Angestellten BU-Rente und Beitragsbefreiung zu, obwohl sie eine Zusatztestung verweigert hatte.
Will das Berufungsgericht ein BU-Gutachten anders verstehen als das Landgericht, muss es den Sachverständigen selbst erneut anhören.
Wer nur befürchtet, krank zu werden, ist nicht berufsunfähig. Die Krankheit muss objektiv nachgewiesen sein – bei MCS gelang das hier nicht.
Laut OLG Köln muss sich eine Versicherte die Arglist ihres Maklers zurechnen lassen, der bekannte Vorerkrankungen nicht in den Antrag eintrug.
Wer als Auszubildender versichert ist, wird nach der Ausbildung am angestrebten Beruf gemessen. Der Versicherer kann nicht auf die Ausbildung abstellen.
War die Versicherte bei Eintritt der BU in Ausbildung, zählt bei der Nachprüfung der später ausgeübte Zielberuf. Einstellung unwirksam.
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