Dachdecker nach Umschulung zum Kaufmann: Leistungseinstellung wirksam
Übt ein früherer Dachdecker nach Umschulung eine vergleichbare kaufmännische Tätigkeit aus, darf der Versicherer die BU-Rente einstellen.
BU-Urteile nach Beruf
Wann ist man als Dachdecker berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 6 Entscheidungen zu diesem Beruf.
6 Entscheidungen, davon 1 vom Bundesgerichtshof · 1 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Dass ein Dachdecker nach einem schweren Rücken- oder Knieschaden nicht mehr aufs Dach kann, ist oft unstreitig. Der Streit beginnt häufig später. In den Urteilen dieser Gruppe hatten mehrere Dachdecker umgeschult und arbeiteten danach kaufmännisch oder in einem anderen Beruf. Dann prüft der Versicherer, ob er auf diese neue Tätigkeit verweisen und die Rente einstellen darf. Maßgeblich ist, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, also bei Einkommen, Ansehen und Anforderungen vergleichbar ist.
Die Urteile zeigen, dass die Rente nach einer Umschulung enden kann. Ein früherer Dachdeckergeselle, der als Rettungsassistent rund 5 % weniger verdiente, musste die Einstellung hinnehmen (OLG Düsseldorf). Auch zwei Umschulungen zum Kaufmann führten zur wirksamen Einstellung. Der BGH stellte klar, dass das frühere Einkommen nicht auf heutige Tariflöhne hochgerechnet wird. Wer sein altes Einkommen genau belegt, stärkt seine Position beim Vergleich. Beim Antrag gilt: Wer ein grob falsch ausgefülltes Formular unterschreibt, kann sich nicht auf das Wissen des Vermittlers berufen (OLG Hamm). Nach altem Recht blieb die Rente aber trotz wirksamen Rücktritts für den schon eingetretenen Versicherungsfall bestehen, weil die verschwiegenen Leiden dafür nicht ursächlich waren (OLG Hamm).
Wenn Sie als Dachdecker umschulen, informieren Sie sich vor dem Wechsel, wie Ihre Bedingungen eine Verweisung regeln. Bewahren Sie Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Berufsunfähigkeit auf. Stellt der Versicherer nach einer Nachprüfung ein, kann eine kostenlose Erstprüfung klären, ob der Vergleich von Einkommen und Ansehen trägt.
Übt ein früherer Dachdecker nach Umschulung eine vergleichbare kaufmännische Tätigkeit aus, darf der Versicherer die BU-Rente einstellen.
Ein Dachdecker schulte zum Kaufmann um und verdiente danach mehr. Der Versicherer durfte die BU-Rente nach Nachprüfung einstellen.
Beim Einkommensvergleich zur Verweisung zählt grundsätzlich das tatsächlich erzielte Einkommen vor der BU, ohne Hochrechnung auf heutige Löhne.
Verdient der frühere Dachdecker als Rettungsassistent nur gut 5 % weniger, ist die konkrete Verweisung zulässig und die BU-Rente endet.
Verschwiegene Vorerkrankungen erlauben den Rücktritt. War der Versicherungsfall aber unabhängig davon eingetreten, bleibt die Rente dafür geschuldet.
Wer erkennt, dass der Vermittler Vorerkrankungen bewusst nicht einträgt, und trotzdem unterschreibt, handelt arglistig – der Vertrag ist nichtig.
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