„Vergessene“ Rückenbehandlung schützt nicht vor Arglistanfechtung
Auf Vergessen kann sich nicht berufen, wer sich bei zumutbarer Anstrengung an wiederholte Orthopädenbesuche hätte erinnern können.
BU-Urteile nach Beruf
Wann ist man als Verkäufer berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 3 Entscheidungen zu diesem Beruf.
3 Entscheidungen
Im Verkauf hängt viel davon ab, wie der Arbeitsplatz konkret aussieht: Kasse, Beratung, Lager oder das Einräumen von Ware stellen ganz unterschiedliche Anforderungen. Ob eine Verkäuferin oder ein Verkäufer berufsunfähig ist, lässt sich deshalb nur anhand einer genauen Beschreibung des Alltags beurteilen. In den Urteilen dieser Gruppe bestritten Versicherer das Berufsbild oder hielten die geltend gemachten Beschwerden für nicht ausreichend belegt. Bei psychischen Erkrankungen und Schmerzstörungen kam es auf die Bewertung durch gerichtliche Gutachter an.
Alle drei Urteile gingen zugunsten der Versicherer aus, aus jeweils anderen Gründen. Bei einem Verkäufer in einem Kaufhaus bestätigte der Gerichtsgutachter die behauptete Schmerzstörung nicht und sah Hinweise auf Aggravation (OLG Hamm). Eine Kioskverkäuferin verlor ihren Vertrag durch Anfechtung, weil sie jahrelange Rückenbehandlungen nicht angegeben hatte. Auf Vergessen konnte sie sich nicht berufen (OLG Hamm). Eine Verkäuferin in einem Drogeriemarkt wollte ihre Berufsunfähigkeit vorab in einem selbständigen Beweisverfahren klären lassen. Das OLG Köln lehnte das ab, weil ihr Berufsbild streitig war und erst durch Zeugen geklärt werden musste.
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit mit Arbeitszeiten, Aufgaben und körperlichen Anforderungen so genau, dass sie nicht mehr streitig ist. Benennen Sie Zeugen, etwa Kollegen oder Vorgesetzte. Prüfen Sie auch Ihre früheren Antragsangaben. Eine kostenlose Erstprüfung kann zeigen, wo die Schwachstellen Ihres Falls liegen.
Auf Vergessen kann sich nicht berufen, wer sich bei zumutbarer Anstrengung an wiederholte Orthopädenbesuche hätte erinnern können.
Das OLG Hamm verneinte die BU eines Verkäufers nach psychiatrischem Gutachten. Testunterlagen des Gutachters musste es nicht herausgeben lassen.
Ein vorgezogenes Gutachten zur BU ist unzulässig, wenn erst Zeugen das Berufsbild klären müssen – so bei einer Drogerie-Verkäuferin.
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