BU-Urteile nach Beruf

BU-Urteile: Geschäftsführer

Wann ist man als Geschäftsführer berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 7 Entscheidungen zu diesem Beruf.

7 Entscheidungen, davon 1 vom Bundesgerichtshof · 3 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten

Geschäftsführer üben meist eine Mischung aus Leitung, Kundenkontakt, Verwaltung und teils eigener Mitarbeit aus. Im BU-Fall kommt es deshalb auf eine genaue Beschreibung dieser Anteile an. Bei mitarbeitenden Gesellschaftern kann der Versicherer nach allgemeinem BU-Recht zudem prüfen, ob sich der Betrieb zumutbar umorganisieren lässt. Daneben stehen dieselben Einwände wie bei anderen Berufen: unvollständige Gesundheitsangaben im Antrag und Zweifel am Ausmaß der Erkrankung. Gerade bei psychischen Erkrankungen nach einer Krise des Unternehmens wird das Ausmaß oft bestritten.

Die Urteile dieser Gruppe gingen knapp überwiegend zugunsten der Versicherer aus, meist wegen des Antrags. Ein Geschäftsführer hatte ein vom Vermittler vorausgefülltes Formular nur überflogen und unterschrieben, obwohl er eine falsche Antwort bemerkt hatte. Das OLG Hamm hielt die Anfechtung wegen Arglist für wirksam. Ein Versicherer durfte einen Geschäftsführer bei begründetem Anfangsverdacht sogar beruflich observieren lassen (LG Bonn). Es gibt aber auch klare Erfolge. Eine Geschäftsführerin, die nach der Insolvenz ihrer Unternehmensgruppe an Depressionen erkrankte, erhielt Renten aus vier Zusatzversicherungen (LG Münster). Der BGH billigte, dass ein Versicherer den späteren Wegfall der Berufsunfähigkeit grundsätzlich förmlich mitteilen muss, auch wenn er nie anerkannt hatte.

Halten Sie als Geschäftsführer Ihre tatsächlichen Aufgaben mit Zeitanteilen fest, bevor Sie Leistungen beantragen. Lesen Sie einen Antrag, den ein Vermittler für Sie ausgefüllt hat, vor der Unterschrift vollständig. Eine kostenlose Erstprüfung kann zeigen, wie Ihr Fall einzuordnen ist.

BGH · Urteil vom · IV ZR 65/19

Ohne Änderungsmitteilung keine Leistungsfreiheit – auch ohne Anerkenntnis

Fällt die Berufsunfähigkeit später weg, muss der Versicherer dies grundsätzlich formgerecht mitteilen, selbst wenn er nie anerkannt hatte.

  • Zugunsten der Versicherten
  • Mit Praxistipp
  • Nachprüfung und Leistungseinstellung
  • Psychische Erkrankungen
  • Depression
  • Geschäftsführer

LG Münster · Urteil vom · 115 O 123/12

Geschäftsführerin mit Depression: Vier BU-Versicherer müssen zahlen

Eine Geschäftsführerin, die wegen Depressionen berufsunfähig wurde, erhält BU-Renten und Beitragsfreiheit aus vier Zusatzversicherungen.

  • Zugunsten der Versicherten
  • Psychische Erkrankungen
  • Beiträge, Dynamik und Zinsen
  • Depression
  • Geschäftsführer

LG Bonn · Urteil vom · 9 O 60/12

Observation durch den BU-Versicherer bei Anfangsverdacht zulässig

Ein BU-Versicherer darf einen Versicherten beruflich observieren und fotografieren, wenn konkrete Anhaltspunkte gegen die Berufsunfähigkeit sprechen.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Nachprüfung und Leistungseinstellung
  • Weitere Rechtsfragen
  • Unfallverletzung
  • Depression
  • Geschäftsführer

LG Köln · Urteil vom · 26 O 497/06

Rücktritt wirksam: Verschwiegene Wirbelsäulenbehandlungen kosten BU-Schutz

Wer frühere Behandlungen wegen Halswirbelsäule und Rücken im Antrag verschweigt, verliert den BU-Schutz durch wirksamen Rücktritt des Versicherers.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Gesundheitsfragen, Rücktritt und Anfechtung
  • Rückenleiden
  • Unfallverletzung
  • Geschäftsführer

OLG Hamm · Urteil vom · 20 U 200/00

Blind unterschriebener Antrag: Arglistanfechtung wegen Depression wirksam

Wer einen vom Vermittler vorausgefüllten Antrag trotz erkannter Fehler ungeprüft unterschreibt, kann arglistig handeln. Der Vertrag fällt weg.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Gesundheitsfragen, Rücktritt und Anfechtung
  • Depression
  • Multiple Sklerose
  • Geschäftsführer

OLG Köln · Urteil vom · 5 U 27/96

Rückenbeschwerden kurz vor Antrag verschwiegen: Vertrag angefochten

Wer bekannte Rückenbeschwerden kurz vor Antragstellung verschweigt, riskiert Rücktritt und Arglistanfechtung – auch mit Verweis auf den Vertreter.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Gesundheitsfragen, Rücktritt und Anfechtung
  • Bandscheibenvorfall
  • Rückenleiden
  • Geschäftsführer

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