Arglistanfechtung: Arbeitslosigkeit verschwiegen und Einkommen falsch
Wer bei Antragstellung einen Beruf statt der Arbeitslosigkeit angibt und die Einkommensfrage falsch beantwortet, riskiert die Anfechtung wegen Arglist.
BU-Urteile nach Beruf
Wann ist man als Selbständiger berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 3 Entscheidungen zu diesem Beruf.
3 Entscheidungen · 1 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Für Selbständige gelten im BU-Recht einige Besonderheiten. Neben der Frage, welche Tätigkeiten gesundheitlich noch möglich sind, prüft der Versicherer nach den üblichen Bedingungen, ob sich der Betrieb zumutbar umorganisieren lässt. Dabei kommt es etwa auf die Größe des Betriebs, die Kosten und die eigene Rolle darin an. Schon beim Vertragsschluss spielt außerdem das Einkommen eine Rolle. Die versicherte Rente soll in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen. Falsche Angaben zu Beruf oder Einkommen können ebenso schaden wie falsche Gesundheitsangaben.
Die Urteile dieser Gruppe betreffen weniger die Gesundheit als den Vertrag. Zwei Entscheidungen stammen aus demselben Rechtsstreit einer früher selbständigen Versicherten. Es ging darum, wie lange ihre seit Jahrzehnten laufende Rente zu zahlen ist. Das LG Paderborn koppelte die Rente an die Hauptversicherung und stellte die Weiterzahlung fest. Das OLG Hamm entschied später anders: Die Rente endete mit dem vereinbarten Ablauf der Zusatzversicherung, und eine weitergehende Zusage des Vermittlers war nicht bewiesen. Im dritten Fall gab eine Versicherte einen ausgeübten Beruf an, obwohl sie Arbeitslosengeld bezog, und machte falsche Angaben zum Einkommen. Das LG Bochum hielt die Anfechtung wegen Arglist für wirksam.
Kennen Sie als Selbständiger die Laufzeiten, die Leistungsdauer und Ihre Angaben zu Beruf und Einkommen im Antrag genau. Legen Sie im Leistungsfall dar, warum eine Umorganisation Ihres Betriebs nicht in Betracht kommt. Eine kostenlose Erstprüfung kann helfen, Ihren Vertrag und Ihre Lage einzuordnen.
Wer bei Antragstellung einen Beruf statt der Arbeitslosigkeit angibt und die Einkommensfrage falsch beantwortet, riskiert die Anfechtung wegen Arglist.
Laut OLG Hamm endet eine laufende BU-Rente mit dem vereinbarten Ablauf der BUZ, auch wenn die Lebensversicherung länger laufen sollte.
Nach dem LG Paderborn endet eine bewilligte BU-Rente nicht mit dem Ablauf der BUZ, wenn die Bedingungen die Rente an die Hauptversicherung koppeln.
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