BU-Urteile nach Beruf

BU-Urteile: Auszubildender

Wann ist man als Auszubildender berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 3 Entscheidungen zu diesem Beruf.

3 Entscheidungen, davon 1 vom Bundesgerichtshof · 1 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten

Wer eine BU-Versicherung während der Ausbildung abschließt, wird nach Abschluss der Ausbildung in der Regel am angestrebten Beruf gemessen. Während der Ausbildung enthalten manche Verträge jedoch eine sogenannte Ausbildungsklausel. Danach darf der Versicherer Auszubildende abstrakt auf eine andere Ausbildung verweisen, wenn sie die eigene wegen Krankheit nicht fortsetzen können. Ob eine solche Klausel gilt, hängt davon ab, was tatsächlich Vertragsinhalt geworden ist. Dafür kommt es auf Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen an.

Die drei Entscheidungen dieser Gruppe betreffen eine Auszubildende zur Einzelhandelskauffrau mit Bandscheibenvorfall. Der Versicherer verwies sie auf eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Die Klausel stand in einem unterschriebenen Vorschlag zum Antrag, nicht aber im Versicherungsschein. Das LG Aachen und das OLG Köln hielten sie für Vertragsbestandteil und wiesen die Klage ab (LG Aachen, 9 O 202/13, OLG Köln, 20 U 62/14). Der BGH entschied anders. Weicht der Versicherungsschein zugunsten des Versicherten vom Antrag ab, gilt der Inhalt des Scheins (BGH, IV ZR 431/14). Die Klausel wurde daher nicht Vertragsinhalt, und es blieb beim Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Der BGH verwies die Sache zurück. Nun muss das Berufungsgericht die Berufsunfähigkeit und eine mögliche konkrete Verweisung prüfen.

Vergleichen Sie Ihren Versicherungsschein genau mit Antrag und Angebot. Fehlt dort eine für Sie nachteilige Klausel, kann das entscheidend sein. Bewahren Sie alle Vertragsunterlagen auf, auch unterschriebene Vorschläge. In einer kostenlosen Erstprüfung sehen wir uns Ihre Unterlagen an.

BGH · Urteil vom · IV ZR 431/14

Fehlt Klausel im Versicherungsschein, gilt der günstigere Schein

Weicht der Versicherungsschein zugunsten der Versicherten vom Antrag ab, gilt der Schein. Eine nur im Antrag stehende Klausel gilt nicht.

  • Zugunsten der Versicherten
  • Mit Praxistipp
  • Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Weitere Rechtsfragen
  • Bandscheibenvorfall
  • Auszubildender

OLG Köln · Urteil vom · 20 U 62/14

Auszubildende wirksam auf Ausbildung zur Bürokauffrau verwiesen

Eine Ausbildungsklausel erlaubt die abstrakte Verweisung in den ersten Ausbildungsjahren, auch wenn sie im Versicherungsschein nicht aufgeführt ist.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Weitere Rechtsfragen
  • Auszubildender

LG Aachen · Urteil vom · 9 O 202/13

Auszubildende mit Bandscheibenvorfall auf andere Ausbildung verwiesen

Eine Klausel im Antragsformular erlaubte, Azubis auf andere Ausbildungen zu verweisen. Die Klage einer Azubi mit Bandscheibenvorfall scheiterte.

  • Zugunsten des Versicherers
  • Verweisung auf einen anderen Beruf
  • Weitere Rechtsfragen
  • Bandscheibenvorfall
  • Auszubildender

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