Keine BU-Rente allein aus Leistungs- und Servicegarantie
Wer jahrelang keinen BU-Antrag stellt, kann sich später nicht auf die Feststellung des Krankentagegeldversicherers berufen.
BU-Urteile nach Beruf
Wann ist man als Vermögensberater berufsunfähig, und worüber streiten Versicherer und Versicherte? Hier finden Sie 4 Entscheidungen zu diesem Beruf.
4 Entscheidungen · 1 ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten
Der Beruf des Vermögensberaters verbindet Kundengespräche, Akquise und Verwaltung, oft in selbständiger Tätigkeit. In den Urteilen dieser Gruppe ging es vor allem um psychische Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Panikstörung. Versicherer stellen dann die Schwere der Erkrankung in Frage und prüfen frühere Behandlungen. Eine Besonderheit betrifft Verträge, bei denen der BU-Versicherer und ein Krankentagegeldversicherer desselben Konzerns eine Leistungs- und Servicegarantie gegeben haben. Dann stellt sich die Frage, ob eine Feststellung des einen den anderen bindet.
Zwei Urteile zu dieser Garantie zeigen, wie viel vom eigenen Vorgehen abhängt. Das OLG Köln band den BU-Versicherer an die Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Krankentagegeldversicherer. Er musste nahtlos zahlen, obwohl sich im Prozess eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht feststellen ließ. Das LG Köln ließ eine Vermögensberaterin dagegen nicht auf die Garantie zurückgreifen, weil sie jahrelang bewusst keinen BU-Antrag gestellt hatte. Die beiden übrigen Klagen scheiterten. Ein selbständiger Vermögensberater konnte Depression und Panikstörung vor Gericht nicht belegen (LG Köln). Eine Vermögensberaterin verlor ihren Vertrag, weil sie ein früheres Burnout mit längerer Krankschreibung im Antrag verschwiegen hatte (LG Köln).
Beziehen Sie Krankentagegeld, prüfen Sie, ob Ihre Verträge eine solche Garantie enthalten, und stellen Sie den BU-Antrag rechtzeitig. Lassen Sie psychische Beschwerden fachärztlich behandeln und dokumentieren. Eine kostenlose Erstprüfung kann klären, welche Ansprüche sich aus Ihren Verträgen ergeben.
Wer jahrelang keinen BU-Antrag stellt, kann sich später nicht auf die Feststellung des Krankentagegeldversicherers berufen.
Hat der Krankentagegeldversicherer im Konzernverbund Berufsunfähigkeit festgestellt, muss der BU-Versicherer laut Servicegarantie nahtlos zahlen.
Ein selbständiger Vermögensberater konnte Depression und Panikstörung nicht objektiv belegen. Das Gericht verneinte die Berufsunfähigkeit.
Wer ein früheres Burnout mit langer Krankschreibung und depressive Beschwerden im BU-Antrag verschweigt, verliert den Versicherungsschutz.
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