Ratgeber Berufsunfähigkeit

Widerspruch gegen die BU-Ablehnung: Was wirklich wirkt

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es kein Widerspruchsverfahren wie bei Behörden. Mit einer gut begründeten Gegendarstellung, dem Ombudsmann oder einer Klage können Sie sich trotzdem wirksam wehren.

Einen förmlichen Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente gibt es in der privaten BU-Versicherung nicht. Wirksam sind stattdessen eine begründete Gegendarstellung mit Fristsetzung, ein Antrag beim Versicherungsombudsmann oder eine Klage. Entscheidend ist, dass Sie dabei die dreijährige Verjährung im Blick behalten.

Warum es keinen förmlichen Widerspruch gibt

Viele Betroffene kennen den Widerspruch aus dem Sozialrecht. Lehnt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente ab, erlässt sie einen Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, sonst wird er bestandskräftig.

Bei der privaten BU-Versicherung ist das anders. Sie haben einen Vertrag mit einem Unternehmen. Lehnt der Versicherer ab, teilt er Ihnen nur mit, dass er die Leistungsvoraussetzungen nicht für erfüllt hält. Diese Ablehnung hat keine Bestandskraft. Ob Ihnen die Rente zusteht, entscheidet im Streitfall ein Gericht.

Daraus folgen zwei Dinge:

  • Ein Schreiben mit der Überschrift „Widerspruch“ zwingt den Versicherer zu nichts. Er muss kein Verfahren eröffnen und keine Frist einhalten.
  • Es gibt keine Monatsfrist, die Sie versäumen könnten. Maßgeblich ist allein die Verjährung Ihres Anspruchs nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).

Die Verjährung betrifft auch den gesamten Anspruch aus dem Versicherungsfall (BGH, Urteil vom 03.04.2019, IV ZR 90/18). Nutzen Sie unseren Fristenrechner für eine erste Orientierung.

Was stattdessen wirkt

Begründete Gegendarstellung

Ein sachliches Schreiben an den Versicherer kann sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn die Ablehnung auf fehlenden oder falsch verstandenen Informationen beruht. Wirksam ist es nur, wenn es konkret auf die Gründe der Ablehnung eingeht und diese mit Unterlagen widerlegt.

Bedenken Sie: Der Versicherer kann Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, erneut zu prüfen. Dazu kann eine weitere Begutachtung gehören. Deshalb sollte jede Angabe stimmen und zu Ihren bisherigen Angaben passen.

Fristsetzung

Setzen Sie dem Versicherer eine angemessene Frist zur Neuentscheidung. Das schafft Klarheit, ob er an seiner Haltung festhält. Ob und ab wann der Versicherer mit der Zahlung in Verzug ist, hat Folgen für Zinsen und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Fehlt der Verzug, können diese Nebenforderungen scheitern, selbst wenn die Rente zugesprochen wird (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2023, 20 U 369/22).

Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann ist eine kostenfreie Schlichtungsstelle für Verbraucher. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt. Bis zu einer Wertgrenze bindet seine Entscheidung den Versicherer, darüber hinaus gibt er eine Empfehlung. Medizinische Streitfragen, die ein Sachverständigengutachten erfordern, kann er in der Regel nicht klären.

Klage

Vor Gericht wird Ihr Anspruch vollständig geprüft, bei Bedarf mit einem unabhängigen medizinischen Gutachten. Sie können am Gericht Ihres Wohnorts klagen (§ 215 VVG). Eine Klage hemmt die Verjährung.

Welcher Weg passt?

Eine Gegendarstellung bringt am meisten, wenn dem Versicherer Informationen gefehlt haben. Das ist etwa der Fall, wenn er Ihr Berufsbild falsch verstanden hat oder wichtige Befunde nicht kannte. Wenig Aussicht hat sie meist, wenn der Versicherer sich auf ein eigenes Gutachten stützt und Ihre Ärzte das anders sehen. Diesen Streit kann am Ende nur ein Gericht mit einem unabhängigen Sachverständigen klären. Auch bei einem Rücktritt oder einer Anfechtung wegen angeblich falscher Gesundheitsangaben ändern Versicherer ihre Haltung selten auf ein Schreiben hin. Dazu finden Sie mehr auf unserer Seite zu Rücktritt und Anfechtung.

Zeit spielt ebenfalls eine Rolle. Jeder Monat ohne Rente belastet Sie finanziell. Ein Schriftwechsel, der sich über viele Monate zieht, verbraucht zudem einen Teil der Verjährungsfrist.

Eine Beschwerde bei der BaFin ersetzt keinen dieser Wege. Sie hemmt die Verjährung nicht (LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2022, 9 O 577/20).

Was in Ihre Gegendarstellung gehört

Ein vollständiges Musterschreiben ist nicht sinnvoll, weil jede Ablehnung andere Gründe hat. Diese Punkte sollte Ihr Schreiben aber enthalten:

  • Versicherungsnummer, Datum der Ablehnung und klare Bezeichnung des Anspruchs (Rente, Beitragsbefreiung, ab welchem Monat)
  • die Aussage, dass Sie die Ablehnung nicht akzeptieren
  • eine Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Ablehnungsgrund
  • eine genaue Beschreibung Ihres zuletzt ausgeübten Berufs: typische Arbeitswoche, Tätigkeiten mit Zeitanteilen, körperliche und geistige Anforderungen
  • für jede Tätigkeit, was Sie gesundheitlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt schaffen
  • Hinweise auf Erkrankungen, die der Versicherer nicht berücksichtigt hat
  • neue Befunde mit Datum und Aussteller
  • die Bitte um Übersendung der Gutachten und Stellungnahmen, auf die sich der Versicherer stützt
  • eine Frist zur Neuentscheidung, zum Beispiel vier Wochen

Die Berufsbeschreibung ist oft der Kern. Wer sie trotz Aufforderung nicht liefert, riskiert, dass sein Anspruch nicht fällig wird (OLG Köln, Urteil vom 06.02.2015, 20 U 162/14). Die Anforderungen dürfen aber nicht überspannt werden (BGH, Beschluss vom 29.05.2024, IV ZR 189/23). Haben Sie mehrere Erkrankungen, sollten alle betroffenen Fachgebiete gewürdigt werden (BGH, Beschluss vom 10.04.2024, IV ZR 131/23).

Typische Fehler

Abwarten nach dem Schreiben

Viele verlassen sich darauf, dass ihr „Widerspruch“ die Frist anhält. Das ist nicht automatisch so. Nur wenn der Versicherer ernsthaft mit Ihnen verhandelt, ist die Verjährung gehemmt. Antwortet er nicht oder bleibt er bei seiner Ablehnung, läuft die Frist weiter.

Pauschale Schweigepflichtentbindung unterschreiben

Der Versicherer darf im Leistungsfall prüfen, ob Ihre Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss stimmten (BGH, Urteil vom 22.02.2017, IV ZR 289/14). Eine pauschale Entbindung aller Ärzte darf er aber regelmäßig nicht verlangen. Sie können Einzelermächtigungen anbieten (BGH, Urteil vom 05.07.2017, IV ZR 121/15).

Vergleichsangebote vorschnell annehmen

Manchmal bietet der Versicherer nach einem Einwand eine befristete Zahlung oder eine „Kulanzlösung“ an. Solche Vereinbarungen können Ihre Rechte einschränken. Hat der Versicherer Sie nicht deutlich über die Nachteile aufgeklärt, kann er sich nach der Rechtsprechung nicht darauf berufen (BGH, Urteil vom 07.02.2007, IV ZR 244/03). Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Lassen Sie jedes Angebot vor der Unterschrift prüfen.

Weitere typische Fehler

  • unsachliche oder emotionale Schreiben, die vom Kern ablenken
  • neue Angaben zu Beschwerden oder Vorerkrankungen, die nicht zum Antrag passen
  • nur ärztliche Atteste ohne Bezug zu den konkreten Tätigkeiten im Beruf
  • Originalunterlagen versenden, ohne Kopien zu behalten

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Notieren Sie das Zugangsdatum der Ablehnung und prüfen Sie mit dem Fristenrechner Ihre Verjährungsfrist.
  2. Fordern Sie Gutachten und Stellungnahmen an, auf die sich der Versicherer stützt.
  3. Schreiben Sie Ihre typische Arbeitswoche auf, solange Sie sich gut erinnern.
  4. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen oder pauschalen Erklärungen, ohne sich beraten zu lassen.
  5. Entscheiden Sie, ob eine Gegendarstellung, der Ombudsmann oder eine Klage am besten passt.

Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir sehen uns die Ablehnung und Ihre Unterlagen in der kostenlosen Erstprüfung an und sagen Ihnen, welcher Weg aus unserer Sicht sinnvoll ist. Mehr zu unserem Vorgehen lesen Sie unter Leistung abgelehnt, weitere Entscheidungen im Thema Leistungsantrag.

Urteile aus diesem Ratgeber

LG Düsseldorf · Urteil vom · 9 O 577/20

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  • Zugunsten des Versicherers
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  • Depression
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Nicht nur einzelne Rentenzahlungen, sondern der gesamte BU-Anspruch aus einem Versicherungsfall kann verjähren – auch nach neuem VVG.

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  • Zugunsten des Versicherers
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  • Zugunsten der Versicherten
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  • Berufsunfähigkeit und letzter Beruf
  • Gutachten und Beweis
  • Psychische Erkrankung
  • Kommunikationsdesigner

Alle Urteile: Leistungsantrag und Mitwirkung →

Häufige Fragen

Gibt es eine Widerspruchsfrist gegen die Ablehnung der BU-Versicherung?

Nein. Die Ablehnung eines privaten Versicherers ist kein Bescheid einer Behörde und wird nicht nach einem Monat bestandskräftig. Maßgeblich ist die dreijährige Verjährungsfrist für Ihren Anspruch. Ein Schreiben an den Versicherer hält diese Frist nicht automatisch an.

Muss ich zuerst Widerspruch einlegen, bevor ich klagen kann?

Nein. Sie können nach einer Ablehnung direkt klagen oder den Versicherungsombudsmann anrufen. Ein vorheriges Schreiben an den Versicherer ist oft sinnvoll, aber keine Voraussetzung für eine Klage.

Soll ich dem Versicherer im Widerspruch neue Arztberichte schicken?

Neue Befunde können helfen, wenn sie Ihre Einschränkungen im Beruf konkret belegen. Prüfen Sie vorher, ob sie zu Ihren bisherigen Angaben passen und keine neuen Fragen zur Vorgeschichte aufwerfen. Am besten lassen Sie die Unterlagen vorab durchsehen.

Kann ich mich bei der BaFin über die Ablehnung beschweren?

Das ist möglich, die BaFin entscheidet aber nicht über Ihren Einzelfall. Eine Beschwerde dort hemmt die Verjährung nicht. Für eine Entscheidung in der Sache sind der Versicherungsombudsmann oder ein Gericht zuständig.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, Ihre Versicherungsbedingungen und Ihre Unterlagen.

Mehr dazu: BU-Leistung abgelehnt